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🔥Waldbrandstufen

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Bitte helfen Sie mit, Waldbrände zu verhindern!

Grillen und offene Feuer sind nur in den ausgewiesenen Bereichen sowie ausschließlich nach Absprache mit dem Platzwart und dessen ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.

Die Waldbrandstufen in Brandenburg

Waldbrandstufe 1 – Sehr geringe Gefahr

Die Gefahr eines Waldbrandes ist in dieser Stufe so gering, dass keine Einschränkungen gelten und Spaziergänger den Wald betreten dürfen.

Waldbrandstufe 2 – Geringe Gefahr

Waldbesucher sollten Vorsicht walten lassen. Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Gras abgestellt werden. Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen erlaubt. (Das Befahren des Waldes ist ohnehin in der Regel nur der Forstbehörde, Waldbesitzern oder mit Genehmigung gestattet.)

Waldbrandstufe 3 – Mittlere Gefahr

Es liegt eine erhöhte Waldbrandgefahr vor. Auch hier ist erhöhte Vorsicht geboten, wenn Sie den Wald betreten.

Waldbrandstufe 4 – Hohe Gefahr

Forstbehörden dürfen Waldgebiete sperren (Schilder beachten). Nutzen Sie nur noch erkennbare Waldwege. Touristenmagnete und Parkplätze können gesperrt werden.
Wichtig: Waldbesitzer dürfen nach § 23 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) Brandenburg nun auch nicht mehr in der Nähe von Wäldern Feuer entzünden, rauchen oder grillen.

Waldbrandstufe 5 – Sehr hohe Gefahr

Dies ist die höchste Stufe. Wälder dürfen komplett gesperrt werden – Waldspaziergänge sind dann verboten, da schon ein winziger Funke eine Katastrophe auslösen kann. Kommunen dürfen zudem das Nutzen von Feuerschalen oder das Grillen generell untersagen.

⚠️ Achtung: Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder! Wer sich nicht an die Vorgaben des regional gültigen Landeswaldgesetzes (LWaldG) Brandenburg hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Nach § 37 Abs. 3 LWaldG kann in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro auferlegt werden, wenn Sie in Waldnähe unbefugt ein Feuer entzünden oder rauchen.