Preise

Gebührenordnung

Übernachtung (pro Person)

 

Erwachsene    5,50 €

Kinder ab vollendetem 2.Lebensjahr   2,00 €

Jugendliche (bis 18 Jahre)   3,00 €

Schüler, Azubis und Studenten    3,00 €

(bis 25 Jahre)

Gasthund pro Tag   3,00 € 

 

zzgl. Stellplatz (pro Nacht)

 

Zelt - klein bis 3 Personen   5,50 €

Zelt - groß ab 4 Personen   7,00 €

Wohnwagen bis 6m Länge   10,00 €

Wohnwagen über 6m Länge   12,50 €

Wohnmobil bis 6m Länge   10,00 €

Wohnmobil über 6m Länge   15,00 €

Bootsliegeplatz mit Stegnutzung   8,00 €

(pro Tag und Boot)

   

Stromentnahme (*1)

für Wohnwagen / Wohnmobil pro Tag

Ab 1.- 4. Tag   5,00 €
ab dem 5. Tag    3,00 €

Parkplatz pro Nacht auf dem Pachtgelände (*1)

PKW   2,50 €
Krad   1,50 €
Parkplatz vor den Schranken   Frei
Gasgrillverleih
pro Tag inklusive Gas (*1)   5,00 €
Kocher/Herd
Gebühr pro Tag inklusive Gas (*1)   3,50 €
Bearbeitungsgebühr (pro Beleg)   1,00 €

(*1) nach Absprache / Verfügbarkeit.


  • Die Abrechnung der oben aufgeführten Gebühren erfolgt ausnahmslos per Barzahlung beim Platzwart und muss im Voraus entrichtet werden.

  • Die Zahlung mit Karten (EC/Kredit/Debit) ist bei uns nicht möglich.

  • Es wird darum gebeten die zugewiesene Zeltstelle, das Mehrzweckgebäude mit allen darin befindlichen Vereinssachen im ordentlichen und sauberen Zustand zu hinterlassen.

 

Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie sich anmelden?

Unser Platzwart steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Diese Webseite bietet Ihnen lediglich einen ersten Überblick.


Campingverein Möllensee Nord I e.V.

15537 Grünheide (Mark)

OT Alt Buchhorst E37

Platzwart: „Paul“

  0155 690 46 899

Festnetz: 03362 503069


Saisonzeiten des Zeltplatzes

Sommersaison (01.04. – 31.10.):

Regulärer Betrieb für alle Gäste.

Wintersaison (01.11. – 31.03.):

Eingeschränkte Nutzung exklusiv für Vereinsmitglieder.



Ich weise darauf hin, dass alle Angaben ohne Gewähr sind und jegliche Haftung durch fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Informationen ausgeschlossen wird.Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Ferner besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, noch stellt sie eine Rechtsgrundlage dar.