Angelkarten für die Grünheider Gewässer
Jahres-, Wochenend-, Wochen- und Tagesangelkarten in Grünheide (Mark) können Sie zum Beispiel an folgenden Verkaufstellen erwerben:Bitte beachten Sie, dass der Verkauf der Angelkarten nur unter Vorlage eines gültigen Fischereiausweises oder Touristen-Fischereiausweises erfolgt.
Bitte helfen Sie mit Waldbrände zu verhindern! Beachten sie die aktuelle Waldbrandgefahrenstufen.
Grillen und offene Feuer sind nur in den ausgewiesenen Bereichen, sowie ausschließlich nach Absprache mit dem Platzwart und dessen ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.
Waldbrandstufen
Waldbrandstufe 1 – sehr geringe Gefahr
- Die Gefahr eines Waldbrandes ist in dieser Stufe so gering, dass keine Einschränkungen gelten und Spaziergänger den Wald betreten dürfen.
Waldbrandstufe 2 – geringe Gefahr
- Waldbesucher sollten Vorsicht walten lassen. Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Gras abgestellt werden. Das Befahren des Waldes ist ohnehin in der Regel nur bspw. der Forstbehörde oder Waldbesitzern gestattet oder solchen Besuchern, die von Waldbesitzern eine Genehmigung erhalten haben. Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen erlaubt.
Waldbrandstufe 3 – mittlere Gefahr
- Es liegt eine erhöhte Waldbrandgefahr vor. Auch hier ist Vorsicht geboten, wenn Sie einen Wald betreten.
Waldbrandstufe 4 – hohe Gefahr
- Die Waldbrandstufen können verschiedene Verbote mit sich bringen. Die Forstbehörden dürfen Waldgebiete sperren, was durch Schilder ausgewiesen wird. In der Regel bleiben die Wälder aber frei zugänglich, damit Waldbesucher einen etwaigen Brand melden können. Möglich ist es allerdings, dass Parkplätze und Orte im Wald gesperrt werden, die Touristen anziehen. Bei dieser Waldbrandstufe sollten Sie nur noch erkennbare Waldwege nutzen. Waldbesitzer dürfen nach § 23 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) Brandenburg nun auch nicht mehr in der Nähe von Wäldern Feuer entzünden, rauchen oder grillen.
Waldbrandstufe 5 – sehr hohe Gefahr
- Dies ist die höchste Waldbrandstufe. Wälder dürfen gesperrt werden, dann müssen Besucher auf Waldspaziergänge verzichten, da schon ein winziger Funke eine Katastrophe auslösen kann. Kommunen dürfen außerdem weitere Vorschriften erlassen und etwa das Nutzen einer Feuerschale bei dieser Waldbrandstufe oder auch das Grillen untersagen.
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Halten Sie sich nicht an die Punkte die insbesondere das regional gültige LWaldG vorschreibt, können hohe Geldbußen drohen. In Brandenburg kann Ihnen nach § 37 Abs. 3 LWaldG etwa ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro auferlegt werden, wenn Sie in Waldnähe ein Feuer entzünden oder dort rauchen.
Lebensmittel in der Nähe:
Wintersaison: 01.11. - 31.03.
( Nutzung und Übernachtung nur für Vereinsmitglieder)
Öffnungszeit Zeltplatz:
Sommersaison: 01.04. – 31.10.